RS OGH 1990/9/4 15Os96/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1990
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Norm

StPO §282 Abs1 C
StPO §345 Abs1 Z9

Rechtssatz

Zur Geltendmachung eines nichtigkeitsbegründenden logischen Widerspruchs im Wahrspruch, welcher lediglich das tatbestandsmäßige Verhalten des Komplizen betrifft, ist der Angeklagte nicht legitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100021

Dokumentnummer

JJR_19900904_OGH0002_0150OS00096_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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