Norm
StPO §282 Abs1 CRechtssatz
Zur Geltendmachung eines nichtigkeitsbegründenden logischen Widerspruchs im Wahrspruch, welcher lediglich das tatbestandsmäßige Verhalten des Komplizen betrifft, ist der Angeklagte nicht legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100021Dokumentnummer
JJR_19900904_OGH0002_0150OS00096_9000000_001