Norm
StGB §51Rechtssatz
Die Erteilung einer Weisung, während der Probezeit zu einer bedingten Entlassung gemäß § 265 StPO das österreichische Staatsgebiet nicht zu betreten, ist unzulässig.Die Erteilung einer Weisung, während der Probezeit zu einer bedingten Entlassung gemäß Paragraph 265, StPO das österreichische Staatsgebiet nicht zu betreten, ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0092264Dokumentnummer
JJR_19900904_OGH0002_0150OS00101_9000000_001