Norm
ABGB §271Rechtssatz
Ob ein Scheidungsvergleich in Ansehung der Vermögensauseinandersetzung für die Ehegattin wirtschaftlich günstig ist oder ihr finanziell zum Nachteil gereicht, stellt kein Kriterium für die Frage der Interessenbeeinträchtigung der Kinder dar, zumal es nur auf rechtlich geschützte Interessen der Kinder ankommt und nicht darauf, ob allenfalls durch finanzielle Transaktionen beruflicher Art die wirtschaftliche Stelle eines Elternteiles verschlechtert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049058Dokumentnummer
JJR_19900905_OGH0002_0020OB00599_9000000_001