RS OGH 1990/9/5 2Ob599/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.09.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §271

Rechtssatz

Rechtsgeschäfte des gesetzlichen Vertreters, die geeignet wären, dessen wirtschaftliche Position zu schwächen und damit eine für die Unterhaltsbemessung eines Kindes mit bedeutsame Komponente zu dessen Ungunsten zu verändern, sind nicht in die durch § 271 ABGB geschützten Interessenssphäre des Minderjährigen einzubeziehen, da dies über den Zweck der genannten Bestimmung weit hinausgehen und einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die wirtschaftliche Dispositionsberechtigung der Unterhaltspflichtigen darstellen würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049059

Dokumentnummer

JJR_19900905_OGH0002_0020OB00599_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten