Norm
UVG §4 Z3Rechtssatz
Keine Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, wenn dem Unterhaltsschuldner im Sinne des § 51 Abs 3 StGB mit seiner Zustimmung durch das Strafgericht die Weisung erteilt wurde, sich einer Entwöhnungsbehandlung zu unterziehen.Keine Gewährung von Unterhaltsvorschüssen, wenn dem Unterhaltsschuldner im Sinne des Paragraph 51, Absatz 3, StGB mit seiner Zustimmung durch das Strafgericht die Weisung erteilt wurde, sich einer Entwöhnungsbehandlung zu unterziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076287Dokumentnummer
JJR_19900905_OGH0002_0020OB00584_9000000_001