RS OGH 1990/9/6 12Os49/90 (12Os55/90)

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Veröffentlicht am 06.09.1990
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Norm

StPO §296 Abs3

Rechtssatz

Eine gemeinsame Entscheidung über eine Berufung eines Angeklagten mit einer Nichtigkeitsbeschwerde eines anderen Angeklagten, der zwar unter derselben Aktenzahl, nicht aber mit demselben Erkenntnis verurteilt wurde, kommt nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 49/90
    Entscheidungstext OGH 06.09.1990 12 Os 49/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100539

Dokumentnummer

JJR_19900906_OGH0002_0120OS00049_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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