Norm
ABGB §92 Abs3 DRechtssatz
Bei der Feststellung der Rechtmäßigkeit der gesonderten Wohnungsnahme nach § 92 Abs 3 ABGB kommt dem Gericht keine Kognition darüber zu, ob und wie lange die gesonderte Wohnungsnahme auch in Zukunft zulässig sein wird. Eine solche Fristsetzung ist unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0009489Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0010OB00655_9000000_001