Norm
ABGB §146aRechtssatz
Das gesetzliche Gewaltverbot des § 146 a ABGB bezieht sich auf die Pflegetätigkeit und Erziehungstätigkeit gegenüber minderjährigen Kindern, nicht aber auf die Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen, die sich mittelbar auch auf minderjährige Kinder erstrecken (Kinderabnahme, Besuchsrechtsdurchsetzung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047965Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0010OB00653_9000000_001