Norm
AHG §1 CaRechtssatz
Die Abweisung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde besagt noch nichts über mangelndes Verschulden des Organs, weil der VfGH nur die Frage der Verfassungswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, nicht aber dessen allenfalls gegen einfache Gesetze verstoßende Gesetzwidrigkeit zu beurteilen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049937Dokumentnummer
JJR_19900912_OGH0002_0010OB00008_9000000_002