RS OGH 1990/9/12 1Ob8/90

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Veröffentlicht am 12.09.1990
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Norm

AHG §1 Ca

Rechtssatz

Die Abweisung einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde besagt noch nichts über mangelndes Verschulden des Organs, weil der VfGH nur die Frage der Verfassungswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, nicht aber dessen allenfalls gegen einfache Gesetze verstoßende Gesetzwidrigkeit zu beurteilen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0049937

Dokumentnummer

JJR_19900912_OGH0002_0010OB00008_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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