Norm
ARÜG §6 Abs2Rechtssatz
Zeiten der Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern ohne Entgelt sind gemäß § 6 Abs 2 ARÜG in Verbindung mit § 107 Abs1 BSVG als Ersatzzeiten zu berücksichtigen.Zeiten der Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern ohne Entgelt sind gemäß Paragraph 6, Absatz 2, ARÜG in Verbindung mit Paragraph 107, Abs1 BSVG als Ersatzzeiten zu berücksichtigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084716Dokumentnummer
JJR_19900918_OGH0002_010OBS00263_9000000_001