Norm
AHVB Art7 Pkt9.2Rechtssatz
Bei beweglichen Sachen erstreckt sich die Ausschlußklausel schon nach dem Wortlaut des Art 7 Pkt 9.2. AHVB 1978 auf die ganze Sache, auch wenn der Versicherungsnehmer nur einen Teil davon zu bearbeiten hatte.Bei beweglichen Sachen erstreckt sich die Ausschlußklausel schon nach dem Wortlaut des Artikel 7, Pkt 9.2. AHVB 1978 auf die ganze Sache, auch wenn der Versicherungsnehmer nur einen Teil davon zu bearbeiten hatte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: TätigkeitsklauselEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0081797Dokumentnummer
JJR_19900920_OGH0002_0070OB00027_9000000_002