RS OGH 1990/9/25 5Ob81/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1990
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Norm

MRG §8 Abs2 Z1 und 2

Rechtssatz

Ob der Mieter einen Anspruch auf Offenhalten des Haustores trotz Vorhandenseins einer elektrischen Torschließanlage und Sprechanlage hat, ist im Verfahren nach § 8 MRG nicht zu prüfen. Ein solcher Anspruch wäre im streitigen Verfahren durchzusetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069488

Dokumentnummer

JJR_19900925_OGH0002_0050OB00081_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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