Norm
MRG §8 Abs2 Z1 und 2Rechtssatz
Ob der Mieter einen Anspruch auf Offenhalten des Haustores trotz Vorhandenseins einer elektrischen Torschließanlage und Sprechanlage hat, ist im Verfahren nach § 8 MRG nicht zu prüfen. Ein solcher Anspruch wäre im streitigen Verfahren durchzusetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069488Dokumentnummer
JJR_19900925_OGH0002_0050OB00081_9000000_001