RS OGH 1990/9/26 9ObA261/90, 9ObA124/92, 3Ob15/96

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Veröffentlicht am 26.09.1990
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Norm

ASVG §60 Abs1

Rechtssatz

Verschulden an der verspäteten Beitragsentrichtung: Im Falle einer Prozeßführung durch den Arbeitgeber kann ein Schuldvorwurf im Sinne des § 60 ASVG an der verspäteten Entgeltzahlung und sohin an der nachträglichen Entrichtung der Beiträge in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn sich der Arbeitgeber besseres Wissen in eine aussichtslose Prozeßführung eingelassen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083963

Dokumentnummer

JJR_19900926_OGH0002_009OBA00261_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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