RS OGH 1990/9/27 7Ob619/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.1990
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Norm

ABGB §692

Rechtssatz

Die allgemein gehaltene Behauptung einer Gefahr der Unzulänglichkeit, weil es noch nicht abgeschlossene Verfahren gebe, die die Passiva beeinflußen könnten, reicht zur Abwehr des geltend gemachen Anspruches des Legatars nicht aus. Auch die Gefahr muß konkret bestehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0012657

Dokumentnummer

JJR_19900927_OGH0002_0070OB00619_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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