RS OGH 1990/9/29 9ObA173/90

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Veröffentlicht am 29.09.1990
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Norm

VBG §24 Abs10

Rechtssatz

Eine Zurechnung von Dienstzeiten ist ausgeschlossen, wenn das frühere Dienstverhältnis durch Kündigung seitens des Dienstnehmers, Entlassung, Austritt oder etwa einvernehmlich beendet worden ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitsverhältnis, Arbeitszeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0082078

Dokumentnummer

JJR_19900929_OGH0002_009OBA00173_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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