RS OGH 1990/10/15 Bkd66/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1990
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Norm

DSt 1872 §2 C3
RL-BA 1977 §58

Rechtssatz

Unter "dieser Sache", in der der zum Verfahrenshelfer bestellte Rechtsanwalt eine Vertretung gegen Entlohnung nicht übernehmen darf (§ 58 RL-BA 1977), kann nur ein bestimmter Anspruch der die Verfahrenshilfe genießende Partei verstanden werden. Nach Konkurseröffnung über den Prozeßgegner umfaßt die Verfahrenshilfe demnach auch die Anmeldung der Forderung im Konkursverfahren und deren Geltendmachung gegen den Insolvenz - Ausfallgeldfonds.

Entscheidungstexte

  • Bkd 66/90
    Entscheidungstext OGH 15.10.1990 Bkd 66/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0054988

Dokumentnummer

JJR_19901015_OGH0002_000BKD00066_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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