Norm
ABGB §469aRechtssatz
Schließt ein Kaufmann mit einer Bank einen Kreditvertrag unter seiner Firma ab, so bleibt er Kreditnehmer, auch wenn die Firma in der Folge auf eine andere Person übergeht, und der Erwerber der bisherigen Firma wird nicht schon allein durch den Erwerb zum Kreditnehmer. Die Parteien können aber - auch schlüssig - vereinbaren, daß der Vertrag nicht nur den derzeitigen, sondern auch jeden künftigen Firmeninhaber binden soll; es gehen dann durch ( stillschweigende ) Vertragsübernahme die Rechte und Pflichten aus dem Kreditgrundverhältnis über; es liegt diesbezüglich kein Fall der Verfügung des Eigentümers der Pfandliegenschaft über eine für den Kredit bestellte Hypothek iSd § 469 a ABGB vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011474Dokumentnummer
JJR_19901024_OGH0002_0030OB00124_9000000_001