RS OGH 1990/10/24 9ObA130/90

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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Norm

ArbVG §105

Rechtssatz

Die Ansicht, Erklärungen über die Voraussetzungen für den Sozialvergleich, die nicht bereits in der zur Anfechtung der Kündigung erhobene Klage abgegeben wurden, könnten im weiteren Verfahren nicht mehr nachgetragen werden, liefe auf die Geltung der Eventualmaxime im Anfechtungsverfahren hinaus. Hiefür besteht aber keine gesetzliche Grundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0051507

Dokumentnummer

JJR_19901024_OGH0002_009OBA00130_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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