RS OGH 1990/10/24 3Ob546/90, 5Ob37/95

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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Norm

ABGB §1029 B4
MRG §27

Rechtssatz

Der Hauseigentümer setzt den hinreichenden Anschein einer Bevollmächtigung zur Entgegennahme einer Ablöse, wenn er neben dem mit der Finalisierung des Mietvertrags betrauten Immobilienmakler bei dieser Gelegenheit noch einen Verwandten entsendet, der eine verbotene Ablöse kassiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019690

Dokumentnummer

JJR_19901024_OGH0002_0030OB00546_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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