RS OGH 1990/10/24 1Ob670/90

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Veröffentlicht am 24.10.1990
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Norm

ABGB §428
HGB §383

Rechtssatz

Aus der Tatsache allein, daß der Käufer das vom Verkäufer erworbene Warenlager bei diesem zum kommissionsweisen Verkauf beläßt, kann nicht der Schluß gezogen werden, ein Besitzkonstitut sei nicht gewollt. Auch hier kommt es auf den objektiv erklärten Willen der Partner des Kauf- und Kommissionsgeschäftes an, ob nicht nur zur Sicherung Eigentum an den Käufer des Warenlagers übertragen werden sollte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0011188

Dokumentnummer

JJR_19901024_OGH0002_0010OB00670_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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