Norm
StGB §33 Z1Rechtssatz
Der lange Deliktszeitraum und die Wiederholung von einzelnen Beischlafshandlungen an zwei Geschwistern können neben dem Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen als Erschwerungsumstände gewertet werden, weil § 33 Z 1 StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände (arg: oder) aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzuzeigen.Der lange Deliktszeitraum und die Wiederholung von einzelnen Beischlafshandlungen an zwei Geschwistern können neben dem Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen als Erschwerungsumstände gewertet werden, weil Paragraph 33, Ziffer eins, StGB mehrere eigene Erschwerungsumstände (arg: oder) aufzählt, die verschiedene Kriterien einer gesteigerten Schuld (demonstrativ) aufzuzeigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0091200Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.03.2022