Norm
LPG §10Rechtssatz
Weisen beide Vorinstanzen einen Antrag auf Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages wegen Versäumung der materiellen Frist des § 10 LPG ab, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig.Weisen beide Vorinstanzen einen Antrag auf Verlängerung der Dauer eines Landpachtvertrages wegen Versäumung der materiellen Frist des Paragraph 10, LPG ab, ist der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0044103Dokumentnummer
JJR_19901114_OGH0002_0010OB00640_9000000_001