RS OGH 1990/11/20 10ObS368/90

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Veröffentlicht am 20.11.1990
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Norm

ASVG §105a

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Voraussetzungen für die Gewährung des Hilflosenzuschusses kommt es nicht auf die detaillierte Feststellung der Leidenszustände an, sondern darauf, auf welche Weise die Fähigkeit zur Ausübung der lebensnotwendigen Verrichtung insgesamt eingeschränkt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084279

Dokumentnummer

JJR_19901120_OGH0002_010OBS00368_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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