RS OGH 1990/11/20 10ObS369/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.1990
beobachten
merken

Rechtssatz

Der Beweis, daß ein auf dem Rückschein als Inhalt dieser Sendung bezeichnetes Zustellstück nicht enthalten war, ist zulässig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0041893

Dokumentnummer

JJR_19901120_OGH0002_010OBS00369_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten