Norm
BEinstG §1 Abs1Rechtssatz
Der besondere Kündigungsschutz des § 8 BEinstG wird auch im Inland beschäftigten, nicht von einem anderen Staat entsandten Dienstnehmern einer ausländischen Mission gewährt.Der besondere Kündigungsschutz des Paragraph 8, BEinstG wird auch im Inland beschäftigten, nicht von einem anderen Staat entsandten Dienstnehmern einer ausländischen Mission gewährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0052581Dokumentnummer
JJR_19901121_OGH0002_009OBA00244_9000000_003