RS OGH 2020/2/27 1Ob612/90, 3Ob518/93, 1Ob2117/96x, 1Ob2387/96b, 1Ob2386/96f, 10Ob269/98a, 1Ob202/00

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Veröffentlicht am 28.11.1990
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Norm

ZPO idF WGN 1989 §519 Abs1 Z1 G

Rechtssatz

Beschlüsse des Berufungsgerichtes, womit das Urteil als nichtig aufgehoben und die Rechtssache zur Entscheidung ins außerstreitige Verfahren überwiesen wird, sind auch ohne Ausspruch des Berufungsgerichtes, dass der Rekurs an den OGH zulässig sei, anfechtbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0043890

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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