RS OGH 1990/12/11 5Ob1587/90, 2Ob346/00x, 1Ob185/01i

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Veröffentlicht am 11.12.1990
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Norm

ABGB §5
ABGB §754
ABGB §778

Rechtssatz

Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Umfang und Inhalt der gesetzlichen Erbfolge sowie des Pflichtteilsrechtes mangels eindeutiger abweichender Regelung nach der Rechtslage zur Zeit des Erbfalles zu beurteilen sind; dies gilt auch für das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht des unehelichen Kindes gegenüber seinem Vater.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0008700

Dokumentnummer

JJR_19901211_OGH0002_0050OB01587_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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