Norm
ABGB §5Rechtssatz
Es kann nicht zweifelhaft sein, daß Umfang und Inhalt der gesetzlichen Erbfolge sowie des Pflichtteilsrechtes mangels eindeutiger abweichender Regelung nach der Rechtslage zur Zeit des Erbfalles zu beurteilen sind; dies gilt auch für das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht des unehelichen Kindes gegenüber seinem Vater.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0008700Dokumentnummer
JJR_19901211_OGH0002_0050OB01587_9000000_001