RS OGH 1990/12/13 8Ob610/90 (8Ob679/90)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §1096 C
ABGB §1104

Rechtssatz

Politische Veränderungen, die zur Gefahr terroristischer Anschläge auf ein Mietobjekt führen, sind ein Fall höherer Gewalt und durchaus den im § 1104 ABGB genannten kriegerischen Ereignissen gleichzusetzen. In diesem Fall ist der Vermieter im Rahmen seiner Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber seinen früheren Mietern verpflichtet, von sich mit dem Anbot einer angemessenen Mietzinsreduktion an die früheren Mieter heranzutreten oder - wenn dies von ihnen nicht akzeptiert werden sollte - das Mietverhältnis mit dem die übrigen Mitmieter indirekt gefährdenden Mieter auf deren Verlangen zu beenden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 610/90
    Entscheidungstext OGH 13.12.1990 8 Ob 610/90
    Veröff: WoBl 1992,54 = SZ 63/220

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021342

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten