Norm
RL-BA 1977 §2Rechtssatz
In der Ankündigung der Bekanntgabe des Prozessinhaltes an einschlägige Medien (Autozeitschriften) zu dem Zweck, den Prozessgegner (eine bekannte Autofirma) zur Anerkennung des Klageanspruches zu veranlassen, liegt eine nach § 2 RL-BA 1977 unzulässige Ankündigung eines sachlich nicht gerechtfertigten Druckmittels.In der Ankündigung der Bekanntgabe des Prozessinhaltes an einschlägige Medien (Autozeitschriften) zu dem Zweck, den Prozessgegner (eine bekannte Autofirma) zur Anerkennung des Klageanspruches zu veranlassen, liegt eine nach Paragraph 2, RL-BA 1977 unzulässige Ankündigung eines sachlich nicht gerechtfertigten Druckmittels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0072439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.03.2019