Norm
StPO §285 Abs1Rechtssatz
Trotz Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde in getrennten (von zwei in ursprünglich gesondert geführten Verfahren beigegebenen Verteidigern erstatteten) Rechtsmittelschriften sind diese im Sinne des § 285 Abs 1 StPO als Einheit zu beurteilen, wenn sie am selben Tag (zu nicht mehr feststellbarer Zeit) überreicht worden sind.Trotz Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde in getrennten (von zwei in ursprünglich gesondert geführten Verfahren beigegebenen Verteidigern erstatteten) Rechtsmittelschriften sind diese im Sinne des Paragraph 285, Absatz eins, StPO als Einheit zu beurteilen, wenn sie am selben Tag (zu nicht mehr feststellbarer Zeit) überreicht worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100209Dokumentnummer
JJR_19901218_OGH0002_0150OS00128_9000000_003