Norm
FinStrG §11Rechtssatz
Der Täter hat - wie aus §§ 314 Abs 1, 345 Abs 1 Z 6 StPO nicht nur für das geschworenengerichtliche Verfahren erhellt - einen mit Nichtigkeitsbeschwerde sanktionierter Anspruch auf eine mängelfreie Feststellung desjenigen Sachverhalts, der für die Subsumtion seines Tatverhaltens in bezug auf die Täterschaftsform (§ 12 erster bis dritter Fall StGB = § 11 erster bis dritter Fall FinStrG) maßgebend ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0086877Dokumentnummer
JJR_19901218_OGH0002_0150OS00128_9000000_001