Norm
BSVG §3 Abs1 Z2Rechtssatz
Leben die in einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätigen Familienangehörigen des Betriebsinhabers, die dem Personenkreis des § 3 Abs 1 Z 2 BSVG angehören, mit dem Betriebsinhaber nicht in gemeinsamen Haushalt so ist auch die Arbeit in ihrem eigenen Haushalt geschützt, wenn dieser wesentlich dem Betrieb dient.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085767Dokumentnummer
JJR_19901218_OGH0002_010OBS00351_9000000_001