RS OGH 1990/12/18 10ObS351/90

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Norm

BSVG §3 Abs1 Z2

Rechtssatz

Leben die in einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätigen Familienangehörigen des Betriebsinhabers, die dem Personenkreis des § 3 Abs 1 Z 2 BSVG angehören, mit dem Betriebsinhaber nicht in gemeinsamen Haushalt so ist auch die Arbeit in ihrem eigenen Haushalt geschützt, wenn dieser wesentlich dem Betrieb dient.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085767

Dokumentnummer

JJR_19901218_OGH0002_010OBS00351_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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