RS OGH 1990/12/20 5Ob603/90, 5Ob537/95

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Veröffentlicht am 20.12.1990
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Norm

ABGB §1284 Aa

Rechtssatz

Der Grundsatz des "Wohlbestehenkönnens" des Hofübernehmers ist außerhalb des Geltungsbereiches des Höferechtes und Anerbenrechtes nicht anzuwenden, wenn die Erträgnisse der Landwirtschaft gegenüber einem anderen Einkommen des Hofübernehmers in den Hintergrund treten, dies insbesonders wenn die Übernehmer bei Abschluß des Übergabsvertrages bereits Eigentümer einer großen Landwirtschaft waren. (so schon 7 Ob 529/80 = SZ 53/167).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022403

Dokumentnummer

JJR_19901220_OGH0002_0050OB00603_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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