RS OGH 1991/1/10 7Ob506/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1991
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Norm

ABGB §922
ABGB §933 I

Rechtssatz

Ist der Fehler erst nach der Übergabe entstanden und hat der Schuldner über die Zusage der Gewährleistung für eine bestimmte Zeit hinaus keine sonstigen Sorgfaltspflichten übernommen, kann ihm ein rechtswidriges Verhalten nicht angelastet werden. Er hat dann auch für Mängelfolgeschäden gemäß § 932 Abs 1 letzter Satz nicht einzustehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 506/91
    Entscheidungstext OGH 10.01.1991 7 Ob 506/91
    Veröff: RdW 1991,142 = JBl 1991,385

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0018611

Dokumentnummer

JJR_19910110_OGH0002_0070OB00506_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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