Norm
MRG §30 Abs2 Z4 Fall2 FRechtssatz
Daß die teilweise Untervermietung unter den sonstigen Voraussetzungen den Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 4 zweiter Fall MRG hinsichtlich des gesamten Mietgegenstandes begründet, ist einhellige Ansicht.Daß die teilweise Untervermietung unter den sonstigen Voraussetzungen den Kündigungstatbestand des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 4, zweiter Fall MRG hinsichtlich des gesamten Mietgegenstandes begründet, ist einhellige Ansicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070646Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008