Norm
StGB §12 Fall1 AcRechtssatz
Werden bei der Ausführung eines Einbruchdiebstahls von einem Mittäter auch Legitimationsurkunden (Reisepässe) entfremdet, so kann dem anderen Komplizen Mittäterschaft (auch) an der Urkundenunterdrückung nur dann angelastet werden, wenn sich die dem Einbruch vorausgegangene Verabredung beider Täter (ausdrücklich oder immerhin konkludent) auch auf die Wegnahme derartiger Urkunden erstreckt hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089939Dokumentnummer
JJR_19910117_OGH0002_0150OS00143_9000000_001