RS OGH 1991/1/17 15Os143/90

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Veröffentlicht am 17.01.1991
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Norm

StGB §12 Fall1 Ac
StGB §229 Abs1

Rechtssatz

Werden bei der Ausführung eines Einbruchdiebstahls von einem Mittäter auch Legitimationsurkunden (Reisepässe) entfremdet, so kann dem anderen Komplizen Mittäterschaft (auch) an der Urkundenunterdrückung nur dann angelastet werden, wenn sich die dem Einbruch vorausgegangene Verabredung beider Täter (ausdrücklich oder immerhin konkludent) auch auf die Wegnahme derartiger Urkunden erstreckt hat.

Entscheidungstexte

  • 15 Os 143/90
    Entscheidungstext OGH 17.01.1991 15 Os 143/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089939

Dokumentnummer

JJR_19910117_OGH0002_0150OS00143_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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