RS OGH 2004/11/11 8Ob695/89 (8Ob696/89), 2Ob185/04a

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Norm

EheG §83 Abs2
  1. EheG § 83 heute
  2. EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978

Rechtssatz

Wurde die Beitragsleistung durch Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten anders abgegolten, so hat insoweit die von einem Ehegatten neben der Haushaltsführung und Kinderbetreuung erbrachte Beitragsleistung bei der Bemessung des Aufteilungsanspruchs außer Betracht zu bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057968

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0080OB00695_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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