Norm
KWG 1979 §34 Abs1Rechtssatz
Das Vergehen nach § 34 Abs 1 KWG verlangt auf der inneren Tatseite, daß der Täter in der akzentuierten Vorsatzform der Absichtlichkeit sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden oder einem anderen einen Nachteil zufügen will.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0066135Dokumentnummer
JJR_19910129_OGH0002_0110OS00135_9000000_001