RS OGH 1991/1/29 11Os135/90

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Veröffentlicht am 29.01.1991
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Norm

KWG 1979 §34 Abs1

Rechtssatz

Das Vergehen nach § 34 Abs 1 KWG verlangt auf der inneren Tatseite, daß der Täter in der akzentuierten Vorsatzform der Absichtlichkeit sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden oder einem anderen einen Nachteil zufügen will.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0066135

Dokumentnummer

JJR_19910129_OGH0002_0110OS00135_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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