RS OGH 1991/1/30 8Ob678/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1991
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Norm

AO §62

Rechtssatz

In bezug auf das übertragene Vermögen gehen auch die Pflichten des Schuldners auf den Sachwalter über, sodaß der Sachwalter für die Absonderungsgläubiger so zu sorgen hat, wie es dem Schuldner oblegen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052201

Dokumentnummer

JJR_19910130_OGH0002_0080OB00678_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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