Norm
StGB §143 Fall2 CRechtssatz
Auch beim Zusammentreffen mit (versuchtem) Mord ist ein unter Verwendung einer Waffe begangener Raub nach § 143, zweiter Fall, StGB qualifiziert.Auch beim Zusammentreffen mit (versuchtem) Mord ist ein unter Verwendung einer Waffe begangener Raub nach Paragraph 143,, zweiter Fall, StGB qualifiziert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094206Dokumentnummer
JJR_19910130_OGH0002_0130OS00143_9000000_002