Norm
StVO §89 Abs2Rechtssatz
Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im Paragraph 89, Absatz 2, StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075526Dokumentnummer
JJR_19910130_OGH0002_0020OB00086_9000000_002