RS OGH 1991/1/30 2Ob86/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1991
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Norm

StVO §89 Abs2

Rechtssatz

Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im § 89 Abs 2 StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.Die Sicherungspflicht des Lenkers eines auf einer Freilandstraße bei Dunkelheit zum Stillstand gelangten mehrspurigen Fahrzeuges ist im Paragraph 89, Absatz 2, StVO ausdrücklich geregelt. Diese ausdrückliche gesetzliche Regelung geht den von Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen vor.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0075526

Dokumentnummer

JJR_19910130_OGH0002_0020OB00086_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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