Rechtssatz
Wenn die Partei den Vertrag wohl eindeutig identifiziert, die Wiedergabe des Vertragstextes aber unterlassen hat, so kann das Gericht ohne Verstoß gegen § 405 ZPO den Urteilsspruch durch Aufnahme des vollen Vertragstextes ergänzen. (So schon 5 Ob 272/66).Wenn die Partei den Vertrag wohl eindeutig identifiziert, die Wiedergabe des Vertragstextes aber unterlassen hat, so kann das Gericht ohne Verstoß gegen Paragraph 405, ZPO den Urteilsspruch durch Aufnahme des vollen Vertragstextes ergänzen. (So schon 5 Ob 272/66).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0041202Dokumentnummer
JJR_19910131_OGH0002_0080OB00506_9100000_001