Norm
ABGB §961Rechtssatz
Begehrt der Eigentümer vom Verwahrer die Herausgabe der Sache, kann der Verwahrer den Herausgabeanspruch nicht unter Hinweis auf den Verwahrungsanspruch ablehnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0018995Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.12.2016