Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Der Aufwandersatzanspruch des Unterpächters nach § 16 KlGG ist von der Zurückstellung des untergepachteten Kleingartens abhängig.Der Aufwandersatzanspruch des Unterpächters nach Paragraph 16, KlGG ist von der Zurückstellung des untergepachteten Kleingartens abhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0038466Dokumentnummer
JJR_19910306_OGH0002_0010OB00536_9100000_001