RS OGH 1991/3/12 10ObS40/91

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Veröffentlicht am 12.03.1991
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Norm

ASGG §65 Abs1 Z1
ASGG §74
ASVG §355
ASVG §355 Z1
BSVG §182

Rechtssatz

Das Bestehen einer Formalversicherung darf von den Gerichten auch in einer Rechtsstreitigkeit nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG als Vorfrage beurteilt werden. Bei der Feststellung des Bestehens einer Formalversicherung handelt es sich zwar um eine Verwaltungssache im Sinne des nach § 182 BSVG auch bei der Durchführung dieses Bundesgesetzes geltenden § 355 ASVG, jedoch nicht um die in § 355 Z 1 ASVG genannte Feststellung der Versicherungspflicht, der Versicherungsberechtigung sowie des Beginnes und Endes der Versicherung. Nur diese Vorfragen sind jedoch gemäß § 74 Abs 1 ASGG der Beurteilung durch das Gericht entzogen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085480

Dokumentnummer

JJR_19910312_OGH0002_010OBS00040_9100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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