Norm
ASVG §135 Abs4Rechtssatz
Beim Zuspruch von Fahrtkosten "in gesetzlicher Höhe" handelt es sich um kein hinreichend bestimmtes Begehren im des § 82 ASGG, da es über die Höhe der Fahrtkosten keine gesetzlichen Bestimmungen gibt.Beim Zuspruch von Fahrtkosten "in gesetzlicher Höhe" handelt es sich um kein hinreichend bestimmtes Begehren im des Paragraph 82, ASGG, da es über die Höhe der Fahrtkosten keine gesetzlichen Bestimmungen gibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0083912Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.08.2015