RS OGH 1991/3/13 9ObA27/91

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Norm

VBG §24a

Rechtssatz

Daß infolge des Arbeitsablaufs und vorgegebener Termine die Anwesenheit der Lehrer während bestimmter Zeiträume eines Jahres besonders wünschenswert ist, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme des Vorliegens von zwingenden dienstlichen Gründen im Sinne des § 24 a VBG. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0082085

Dokumentnummer

JJR_19910313_OGH0002_009OBA00027_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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