RS OGH 1991/3/13 2Ob513/91

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Veröffentlicht am 13.03.1991
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Norm

ABGB §1170

Rechtssatz

Leistet der Schuldner beim Werkvertrag Vorauszahlungen vor Fälligkeit, dann folgt daraus nicht, daß er auch die Umsatzsteuer zu diesen freiwilligen Zahlungen leisten muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0021922

Dokumentnummer

JJR_19910313_OGH0002_0020OB00513_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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