RS OGH 1991/3/20 3Ob509/91

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Veröffentlicht am 20.03.1991
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Norm

ABGB §180a Abs1

Rechtssatz

Ein ungestört harmonisches Zusammenleben ist als Voraussetzung für die Bewilligung einer Adoption, zumal einer Erwachsenenadoption, nicht zu verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048770

Dokumentnummer

JJR_19910320_OGH0002_0030OB00509_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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