Norm
ABGB §938 BRechtssatz
Der "Übergabsvertrag" ist ein im ABGB als Vertragstypus nicht eigens geregeltes Rechtsgeschäft sui generis (hier wegen des Abschlusses zwischen Ehegatten und wegen seines über eine bloße Vermögensverschiebung - wie sie auch zwischen Nicht - Ehegatten geschieht - hinausgehenden Inhaltes, nämlich der Regelung der wirtschaftlichen Seite der Ehe sogar für den Fall der Scheidung, als Ehepakt beurteilt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019237Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015